Jedes kleinste Unternehmen hat heute vielfältige datenschutzrechtliche Verpflichtungen zu erfüllen.

Neben der der – eigentlich selbstverständlichen – Pflicht, die Daten seiner Kunden sicher zu speichern und zu verarbeiten, nicht an unbefugte Dritte zu geben, und nur zu den Zwecken zu nutzen, für die sie überlassen worden, gibt es nicht erst seit Inkrafttreten der DSGVO einer Vielzahl von administrativen Pflichten – von der Erstellung einer rechtskonformen Datenschutzerklärung auf der Webseite über die Erfüllung von Auskunfts-, Löschungs- und sonstiger Pflichten bis zur Erstellung  einer rechtskonformen Dokumentation der Datenverarbeitungsprozesse.

In all diesen Prozessen können wir sie unterstützen.

Nicht weniger von Bedeutung ist aber auch die Aufgabe, Unternehmensdaten vor der rechtswidrigen Beeinträchtigungen durch Dritte zu schützen, z.B. durch falsche Beurteilungen in Bewertungsportalen. Zwar handelt es hierbei nicht um personenbezogene Daten (die ein Unternehmen per Definition nicht haben kann), auch hierin sehen wir aber einen wesentlichen Teil unserer anwaltlichen Beratung für Unternehmen.