Durchsetzung datenschutzrechtlicher Ansprüche von Privatpersonen

Der Weg zur Durchsetzung datenschutzrechtlicher Ansprüche – z.B. auf das seit Inkrafttreten der DSGVO oft zitierte „Recht auf Vergessen“ – ist oft schwerer als gedacht zu realisieren und wird von den großen Internet-Konzernen auch gerne noch durch bewusste Schikane erschwert.

So beantwortet Google Anfragen an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse schlicht nicht und erklärt, dass man sein Anliegen doch über eines seiner Web-Formulare übermitteln solle, die aber dann überhaupt nicht für den konkreten Fall passen, obwohl mittlerweile rechtskräftig festgestellt ist, dass dies rechtswidrig ist. Und Facebook ist jedenfalls in der Vergangenheit ausdrücklich sehr fahrlässig mit Kundendaten umgegangen.

Aber auch bei allen anderen datenschutzrechtlichen Fragestellungen, z.B. zum Mitarbeiterdatenschutz, zum Verhalten gegenüber Auskunfteien (insbesondere der SCHUFA), Datenübertragung beim online-shopping u.a. stehen wir Ihnen gerne zur Seite.